Echte Aufenthaltserlaubnis

  • Ausländische Staatsangehörige, die auch nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind, benötigen für Ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie ist grundsätzlich befristet und wird in der Regel nur für einen bestimmten Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Studium etc.) erteilt.